Zeitpunkt

Art des Abschlusses und der Berechtigung

am Ende der Jahrgangsstufe 9

der Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss

am Ende der Jahrgangsstufe 10

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

der Fachoberschulreife gleichgestellter Abschluss

der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellter Abschluss

ab dem Ende der Jahrgangsstufe 12

Vermerk über den schulischen Teil der Fachhochschulreife auf dem Abgangszeugnis

nach Abschluss der Abiturprüfung

Allgemeine Hochschulreife