Die Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV) regelt den Bildungsgang der Grundschule. Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6.
Mit Herausgabe der Halbjahreszeugnisse in der Jahrgangsstufe 6 erfolgt die Aushändigung der Grundschulgutachten.