Die Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV) regelt den Bildungsgang der Grundschule. Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6.

Mit Herausgabe der Halbjahreszeugnisse in der Jahrgangsstufe 6 erfolgt die Aushändigung der Grundschulgutachten.

Diese geben Aufschluss über die schulische Entwicklung, die fachübergreifenden Kompetenzen, Neigungen und Begabungen der Schülerin und des Schülers sowie die Empfehlung für einen weiterführenden Bildungsgang.

Anhand der Notensumme wird entschieden, ob der Besuch eines Gymnasiums, einer Oberschule oder einer Gesamtschule möglich ist.